Düngung und gesetzliche Grundlagen

Traktor mit Güllefass bei bodennaher Gülleausbringung auf Grünland

Neben der Düngeverordnung (DüV) sind für bestimmte Betriebe zusätzliche Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern oder zur Erstellung einer betrieblichen Stoffstrombilanz relevant. In roten und gelben Gebieten sind zusätzlich Maßnahmen bei der Landbewirtschaftung zu beachten. Per Allgemeinverfügung ist für Bayern festgelegt, dass unter bestimmten Bedingungen auf die bodennahe Ausbringung bei bestelltem Ackerland verzichtet werden kann. Um Planungssicherheit für die bayerischen Betriebe zu schaffen, wird sie auf Grünland erweitert und neu bekannt gegeben.

Ausführliche Informationen stehen unter den angegebenen Links auf den Internetseiten der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zur Verfügung.