Gewässerschutzberatung am AELF Schweinfurt

Traktor am Flussufer

Die Landwirtschaft trägt durch die Bewirtschaftung des Offenlandes beim Gewässerschutz eine hohe Verantwortung. Die Gewässerschutzberatung an unserem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Schweinfurt berät Landwirte zur gewässerschonenden Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen und erarbeitet gemeinsam Maßnahmen zum Gewässerschutz in der Region.

Die Gewässerschutzberatung unterstützt Landwirte, ihr innerbetriebliches Nährstoffmanagement zu optimieren und Agrarumweltmaßnahmen umzusetzen. Sie organisiert Maschinenvorführungen und Feldbegehungen und fördert den Erfahrungsaustausch unter den Landwirten zur gewässerschonenden Produktionstechnik.

Projekte und Maßnahmen

Zwischenfruchtmischungen im Vergleich

Boden mit Zwischenfrucht

Der Zwischenfruchtanbau gewinnt durch seinen Beitrag zum Humusaufbau auch in den Trockengebieten an Bedeutung.   Mehr

Beratung
Erfassung von Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen neben Maisfeld

Natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie dürfen nicht garten- oder ackerbaulich genutzt werden (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz, BayNatSchG).
An Gewässern erster und zweiter Ordnung, die über staatliche Grundstücke verlaufen, muss der Gewässerrandstreifen 10 Meter breit sein (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz). 

Weitere Informationen

Videos

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Bodenerosion – jeder Halm ein Damm

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Erosionsschutz-App "ABAG interaktiv"