Förderung
Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.
Meldungen
Erhöhter Förderbetrag
Der Freistaat Bayern lässt sich das Streuobst was kosten

Das neue Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) des Staatsministeriums verdoppelt die Förderung von regionalen Streuobstflächen. Mit ihren artenreichen Strukturen sind Streuobstwiesen wichtig für das Kleinklima. Sie prägen das Landschaftsbild und sie sind wertvolle Naherholungsräume für uns Menschen. Mit über 2.000 Obstsorten bewahren sie einen wahren Schatz voller geschmacklicher und gesunder Vielfalt.
Antragstellung im Serviceportal iBALIS
Streuobstpflege und Einrichtung von Agroforstsystemen

Bis 16. Oktober 2023 können im Rahmen des KULAP Förderanträge für die Maßnahmen Streuobstpflege bzw. Einrichtung von Agroforstsystemen gestellt werden. Die Maßnahme I82 unterstützt, Streuobstwiesen zu erhalten, um die Biodiversität zu fördern. Mit der Maßnahme I84 werden Agroforstsysteme, die als multifunktionale Landnutzungssysteme streifenförmig mit Gehölz angelegt werden, gefördert.
Weitere Informationen zum Programm und Antragsverfahren – Staatsministerium
Ausnahmeregelung
Freigabe der Futternutzung auf Brachen

Um die Futterknappheit in vielen Betrieben zu lindern, hat Agrarministerin Michaela Kaniber beschlossen, die Futternutzung des Aufwuchses von Brachflächen in den von der Dürre stark gefährdeten Landkreisen freizugeben. Dies umfasst die gesamten Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und die Oberpfalz sowie weite Teile von Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Für das BaySL können wieder Förderanträge gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.
Informationen zum Programm und Antragsformulare - Staatsministerium
Förderantragstellung startet im Sommer 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzenbestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.