Förderung
Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.
Meldungen
Serviceportal iBALIS
Mehrfachantrag bis 15. Mai 2023 stellen

Bis 15. Mai 2023 können Antragsdaten in iBALIS online erfasst und abgesendet werden. Sie können auch für Korrekturen einen bereits abgesendeten Antrag zurücknehmen und erneut absenden. Merkblätter, die Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweis sowie alle Formulare finden Sie im Förderwegweiser.
Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Ab sofort können wieder Förderanträge für das BaySL gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.
Informationen zum Programm und Antragsformulare - Staatsministerium
Förderantragstellung startet im Frühjahr 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzenbestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.