Förderung
Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.
Meldungen
22. Juni 2023
FAL-BY App: Online-Schulung

Mit der mobilen App für landwirtschaftliche Förderung können georeferenzierte Fotos aufgenommen werden. Diese dienen für den Nachweis bestimmter Auflagen in KULAP und VNP, zur Klärung bei Unsicherheiten in der Kulturartenerkennung über die Satellitenaufnahmen, sowie um landwirtschaftliche Tätigkeiten wie z.B. Mindesttätigkeit bis 15.11. zu dokumentieren.
Das AELF Schweinfurt führt am 22.06.2023 eine Schulung zur neuen FAL-BY-App durch. Beginn der Online-Veranstaltung ist um 19.00 Uhr. Für die Teilnahme müssen Sie sich nicht extra anmelden.
Direkt zur Teilnahme in Webex ab fünfzehn Minuten vor Beginn
Was kommt auf die Landwirte zu?
Erklärvideos zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Das Staatsministerium gibt in fünf Erklärfilmen eine kurze Übersicht der wichtigsten Punkte der neuen GAP.
Konditionalität 2023

Die Broschüre informiert über die einzuhaltenden Verpflichtungen der Konditionalität. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Rechtsnormen. Die Bayerische Staatsregierung erfüllt somit ihre Informationspflicht.
Neue Richtlinie
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Für das BaySL können wieder Förderanträge gestellt werden. Die neue BaySL-Richtlinie trat mit Wirkung zum 01.03.2022 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die Anhebung des Fördersatzes von 30 % auf 40 % bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung in der Milchkuhhaltung.
Informationen zum Programm und Antragsformulare - Staatsministerium
Förderantragstellung startet im Frühjahr 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzenbestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.