Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
Tierwohl, Rotteprozess und Rechtliches
Informationen zu Kompostierungsställen

Kompostierungsställe sind Freilaufställe, deren Einstreu überwiegend aus Holzsubstrat (Sägespäne, Hackschnitzel) besteht. Der Kot und Urin der Tiere wird unter Sauerstoffzufuhr in das Substrat eingearbeitet. Ein Heißrotteprozess setzt sich in Gang, der als Endprodukt Kompost liefert. Mehr
Gefahr für Kühe und Lebensmittel
Kein Hundekot auf Wiesen

© Astrid Gast - fotolia.com
Mit dem Parasiten "Neospora caninum" infizierter Hundekot kann bei Milchkühen über infiziertes Futter von Äckern und Wiesen zu Unfruchtbarkeit, Fehl- und Totgeburten führen. Dieses Sterben der Kälber kann aber verhindert werden, wenn Hundehalter bestimmte Hygieneregeln einhalten. Mehr
Gegen Übergriffe durch den Wolf
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen

Zur Unterstützung der bayerischen Weidetierhalter werden ab sofort in den Gebieten mit Wolfpräsenz Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent gefördert. Dazu zählen z. B. der Bau von Zäunen und die Anschaffung mobiler Ställe zum Schutz gegen Wölfe.
6. Juli 2023, Staatsgut Almesbach
Mehr als nur Daten - Digitalisierung im Tierwohl-Check

Entdecken Sie die Möglichkeiten digitaler Technologien zur Verbesserung des Tierwohls. Erfahren Sie mehr über aktuelle Entwicklungen, Best Practices bei der Veranstaltung des Kompetenz-Netzwerks Digitale Landwirtschaft und erleben Sie praktische Lösungen beim Stallrundgang durch das Staatsguts Almesbach bei Weiden.
Antragstellung im Juni 2023
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

© StMELF
Das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) gleicht einen Teil der laufenden Kosten für mehr Tierwohl im Bereich der Schweinehaltung sowie der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Die Antragstellung ist im Juni 2023 ausschließlich über iBalis möglich. Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024.
ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früherkennungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wildschweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen.