Waldbesitzer
 
  	 Die Ansprechpartner des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt beraten die Waldbesitzer fachlich und zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten. In unserem Amtsbereich gibt es zirka 10.000 private Waldbesitzer mit insgesamt 20.000 Hektar Wald.
 
		
  		
		
  			
Meldungen
		 
  	
  	Ab Juli 2025
Waldbauliche Fördermaßnahmen digital beantragen
  			 
	  			© Gero Brehm
	  			Anträge von waldbaulichen Fördermaßnahmen nach der WALDFÖPR 2025 sind ab Juli 2025 ausschließlich digital über das Waldförderportal (WFP) in iBALIS möglich. Um sich in iBALIS anzumelden sind eine Zugangsnummer (= gültige Betriebsnummer) und ein Passwort (= PIN) notwendig. Mehr Infos zur neuen Antragsstellung gibt es im Waldbesitzer-Portal. 
	Finanzielle Förderung der Bewirtschaftung des Waldes - Waldbesitzer-Portal    
 
      
 
  	
  	Grundkenntnisse in 100 Minuten
Online-Seminar für „neue“ Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
  			 
	  			© Bayerische Waldbauernschule
	  			Die Waldbauernschule Kelheim bietet in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) regelmäßig ein Online-Seminar für „neue“ Waldbesitzende an. Dort werden erste Grundkenntnisse zum Waldeigentum (Rechte/Pflichten/Möglichkeiten) vermittelt und Fragen von Teilnehmenden beantwortet. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Voranmeldung ist notwendig. 
 Termine und Kursbuchung auf der Website der Waldbauernschule unter wbs-shop/Online-Kurse/Digitales Waldwissen
  	
  			Immer wieder ziehen schwere Stürme über Bayern hinweg. Jedes Mal müssen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erneut die rasche und unfallfreie Aufarbeitung des angefallenen Sturmholzes sicherstellen.  Mehr
 
  	
  	
  			Mit diesem Grundkurs erwerben Waldbesitzer und im Betrieb mitarbeitende Angehörige kostenlos die wichtigsten Kenntnisse der Waldarbeit. Für die praktischen Arbeiten im Wald bietet unser Fachschulungsteam zweitägige Schulungen an.  Mehr
 
  		
		
  			
Schwerpunkte
		 
  	
  	Rechtliche Grundlagen
Aufforstung - Beantragung einer Erlaubnis
  			Sie möchten ein bisher nicht forstlich genutztes Grundstück aufforsten? Nach Art. 16 Abs. 1 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) ist die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke durch Pflanzung oder Saat von Waldbäumen erlaubnispflichtig. Genaue Informationen zum Verfahren und zur Antragsstellung finden Sie im Waldbesitzer-Portal. 
	Aufforstung - Waldbesitzer-Portal    
 
      
 
  	
  	
  			Woran erkennen Sie frischen Käferbefall? Wann muss aufgearbeitet werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet diese Seite nicht nur anhand von Texten und Bildern, sondern auch mit Videos. Darüber hinaus sind für Sie die wichtigste Fakten zur Förderung im Rahmen der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung zusammengefasst.  Mehr
	Borkenkäfer-Infoportal (LWF)    
 
      
 
  	
  	
  			Unsere Wälder stehen durch den Klimawandel vor großen Herausforderungen. Wir wollen sie fit machen für die Zukunft! Beispiele für erfolgreichen Waldumbau gibt es hier.  Mehr
 
  	
  	
  			 
	  			Belz Jürgen
	  			Die Landschaft der Fränkischen Platte im Landkreis Schweinfurt ist geprägt durch die landwirtschaftliche Nutzung. Der Wald ist auf mehr oder weniger isoliert liegende Waldinseln mit eher ungünstigen Standortsbedingungen zurückgedrängt.   Mehr
	Waldbrandgefahrenindex - Deutscher Wetterdienst    
 
      
 
		
		
	    	
	      		Förderung
			
	    	
  	
 	 Wichtige Information für Empfänger von Einkommensausgleichsprämien nach Aufforstungen:
Bei allen Hofübergaben im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge ab dem 01. Januar 2008 ist folgende Regelung zu beachten:
 	- Der Hofübergeber ist verpflichtet, die Hofübergabe unverzüglich dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anzuzeigen.
- Einem Hofübernehmer kann auf Antrag die Prämie für die Restlaufzeit nur dann gewährt werden, wenn die Hofübergabe im Weg der vorweggenommenen Erbfolge unverzüglich dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angezeigt worden ist.
  	Herunterladen von Antragsformularen:
Aufforstung, Anlage einer Kurzumtriebsplantage, Anlage einer Christbaumkultur, Anlage einer Schmuckreisigkultur;
Rodung