Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Vorderseite des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.

Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

Lernen für die Sachkundeprüfung Pflanzenschutz

Sachkundeprüfung Pflanzenschutz

Stimme zur absolvierten Prüfung von Lukas Beck, Stockheim Ufr.

Wissenswertes für Verbraucher

  • Die Pflanzenschutzsachkundeverordnung regelt u.a. das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln.
  • Bei uns werden angehende Anwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) geschult und müssen ihr Wissen über aktuelle Auflagen in einer Prüfung nachweisen.
  • Anwender von PSM müssen sich dann in regelmäßigen Abständen weiterbilden (alle 3 Jahre).
  • PSM werden nur angewandt/ausgebracht, wenn sogenannte Schadschwellen überschritten werden (Unkraut-, Ungras-, Krankheits-, oder Insektendruck).

Wissenswertes für Anwender

  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz
    • Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.
  • Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
    • Die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in Unterfranken über das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Kitzingen-Würzburg.
  • Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
    • Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.

Fortbildung

Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet sachkundige Personen, sich regelmäßig fortzubilden.

Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL Externer Link